Handy Werkstatt Elsdorf / Handy-Börse Elsdorf
Inhaber: Enrico Vollmer
Eisenbahnstr. 40
50189 Elsdorf
Deutschland
Stand: August 2026
1. Freiwillige Garantie
Die Handy Werkstatt Elsdorf bzw. die Handy-Börse Elsdorf kann für bestimmte Reparaturleistungen oder verkaufte Geräte freiwillig eine Garantie gewähren.
Die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung und besteht nur, wenn sie dem Kunden für die jeweilige Reparatur oder das jeweilige Gerät ausdrücklich zugesagt wurde.
Die maximale Garantiedauer beträgt 6 Monate.
Die Garantie beginnt grundsätzlich mit dem auf dem Reparaturbeleg bzw. Kaufbeleg angegebenen Datum, sofern für den jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Verhältnis zu gesetzlichen Rechten
Die Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten.
Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Garantie weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Insbesondere bleibt das Recht des Kunden auf gesetzliche Nacherfüllung unberührt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Umfang der Reparaturgarantie
Bei einer Reparatur bezieht sich die freiwillige Garantie grundsätzlich auf den konkret reparierten Fehler bzw. das konkret ausgetauschte Bauteil, soweit nicht ausdrücklich ein weitergehender Garantieumfang vereinbart wurde.
Die Garantie stellt insbesondere keine allgemeine Funktionsgarantie für das gesamte Gerät dar.
Beispiel:
Wurde ausschließlich ein Display ausgetauscht, bezieht sich die Garantie grundsätzlich auf die ausgeführte Displayreparatur und deren ordnungsgemäße Funktion. Andere, bereits vorhandene oder später auftretende Defekte sind davon grundsätzlich nicht umfasst.
4. Garantie bei gebrauchten Geräten
Bei einem gebrauchten Gerät kann eine freiwillige Garantie von bis zu 6 Monaten angeboten werden.
Der genaue Garantieumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder dem Kaufbeleg.
Die Garantie ersetzt nicht die gesetzlichen Mängelrechte.
5. Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossene Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, besteht die freiwillige Garantie insbesondere nicht für Schäden, die nach Übergabe bzw. Reparatur entstanden sind durch:
- Sturz oder Stoß,
- Druck- oder Bruchschäden,
- Flüssigkeit oder Feuchtigkeit,
- unsachgemäße Behandlung,
- Überhitzung,
- Überspannung,
- unsachgemäße Ladegeräte oder Netzteile,
- Fremdreparaturen,
- Manipulationen,
- Öffnen des Gerätes durch Dritte,
- Verwendung nicht geeigneter Ersatzteile,
- mechanische Beschädigungen,
- mutwillige Beschädigung,
- Softwaremanipulationen,
- äußere Einwirkungen,
- normalen Verschleiß.
6. Akkus und Verschleißteile
Akkus unterliegen einem natürlichen Verschleiß.
Eine nachlassende Akkukapazität stellt nicht automatisch einen Garantiefall dar.
Eine Garantie auf einen Akku besteht nur, wenn dies für die jeweilige Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Wasserschäden
Bei Geräten mit Flüssigkeits- oder Wasserschäden kann keine dauerhafte Funktionsfähigkeit garantiert werden.
Eine spätere Funktionsstörung aufgrund bereits vorhandener Korrosion oder Flüssigkeitsschäden stellt grundsätzlich keinen zusätzlichen Garantiefall dar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht entgegenstehen.
8. Geltendmachung
Ein Garantiefall ist der Handy Werkstatt Elsdorf möglichst unverzüglich nach Feststellung des Problems mitzuteilen.
Der Kunde kann hierzu das Gerät persönlich vorbeibringen oder – sofern angeboten – nach vorheriger Abstimmung einsenden.
Der Kunde sollte den ursprünglichen Reparatur- bzw. Kaufbeleg vorlegen.
9. Prüfung
Die Handy Werkstatt Elsdorf ist berechtigt, das Gerät zur Feststellung des geltend gemachten Mangels zu untersuchen.
Stellt sich heraus, dass kein Garantie- bzw. gesetzlicher Mängelfall vorliegt, kann für eine gewünschte kostenpflichtige Diagnose oder Reparatur eine Vergütung verlangt werden, sofern der Kunde hierüber vor Durchführung informiert wurde.
10. Schlussbestimmung
Diese Garantiebedingungen gelten nur für freiwillige Garantiezusagen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
