Handy-Börse Elsdorf
Inhaber: Enrico Vollmer
Eisenbahnstr. 40
50189 Elsdorf
Telefon: 0177 / 8754956
Stand: August 2026
§ 1 Gegenstand des Ankaufs
Die Handy-Börse Elsdorf kauft gebrauchte Smartphones, Mobiltelefone, Tablets und gegebenenfalls weitere elektronische Geräte von Privatpersonen und – soweit angeboten – Unternehmern an.
§ 2 Unverbindliche Anfrage
(1) Eine Online-Anfrage zum Ankauf stellt zunächst ein unverbindliches Angebot des Kunden dar.
(2) Ein verbindlicher Ankaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Handy-Börse Elsdorf das Gerät geprüft und den Ankauf ausdrücklich bestätigt hat.
(3) Ein zunächst mitgeteiltes oder automatisch errechnetes Ankaufangebot kann nach Prüfung des tatsächlichen Gerätezustands angepasst werden.
§ 3 Prüfung des Gerätes
Bei der Prüfung können insbesondere berücksichtigt werden:
- Hersteller,
- Modell,
- Speichergröße,
- Farbe,
- optischer Zustand,
- Displayzustand,
- Akkuzustand,
- Kameras,
- Lautsprecher,
- Mikrofone,
- Ladebuchse,
- Tasten,
- biometrische Funktionen,
- WLAN,
- Bluetooth,
- Mobilfunk,
- SIM-Funktion,
- Software,
- IMEI,
- Seriennummer,
- Vorreparaturen,
- nicht originale Ersatzteile,
- Flüssigkeits- oder Wasserschäden,
- sonstige technische Defekte.
§ 4 Eigentum und rechtmäßige Herkunft
(1) Der Verkäufer versichert, Eigentümer des angebotenen Gerätes zu sein oder uneingeschränkt über das Gerät verfügen zu dürfen.
(2) Der Verkäufer versichert, dass das Gerät nicht:
- gestohlen,
- unterschlagen,
- rechtswidrig erlangt,
- unter Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehend,
- Gegenstand eines Leasingvertrages,
- Gegenstand einer Finanzierung mit fortbestehendem Eigentum Dritter
ist.
(3) Der Verkäufer versichert außerdem, dass keine Rechte Dritter am Gerät bestehen.
(4) Die Handy-Börse Elsdorf ist berechtigt, einen Ankauf bei begründeten Zweifeln abzulehnen.
§ 5 IMEI und Gerätesperren
(1) Die IMEI bzw. Seriennummer kann zur Identifizierung und Dokumentation des angekauften Gerätes erfasst werden.
(2) Vor dem Ankauf muss das Gerät von persönlichen Konten und Aktivierungssperren befreit werden.
Dies betrifft insbesondere:
- Apple-ID / „Wo ist?“,
- Google-Konto,
- Samsung-Konto,
- sonstige Herstellerkonten.
(3) Geräte, die nicht ordnungsgemäß entsperrt werden können, können vom Ankauf ausgeschlossen werden.
§ 6 Persönliche Daten
(1) Der Verkäufer ist vor Übergabe für die Sicherung und Löschung seiner persönlichen Daten verantwortlich.
(2) Nach Übergabe kann die Handy-Börse Elsdorf das Gerät zurücksetzen und vorhandene Daten im Rahmen der Aufbereitung löschen.
(3) Eine Wiederherstellung persönlicher Daten des Verkäufers wird nicht geschuldet.
§ 7 Ankaufpreis
(1) Der Ankaufpreis richtet sich nach dem tatsächlichen Zustand und Marktwert des Gerätes.
(2) Angaben des Kunden bilden lediglich die Grundlage für eine erste Bewertung.
(3) Nach Prüfung kann sich ein anderes Angebot ergeben.
(4) Der Ankaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das endgültige Ankaufangebot akzeptiert und die Handy-Börse Elsdorf den Ankauf bestätigt.
§ 8 Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach der vereinbarten Zahlungsart.
Mögliche Zahlungsarten werden dem Verkäufer vor Abschluss des Ankaufvertrages mitgeteilt.
§ 9 Ablehnung
Die Handy-Börse Elsdorf kann den Ankauf insbesondere ablehnen, wenn:
- das Gerät nicht entsperrt werden kann,
- Zweifel an der Eigentümerschaft bestehen,
- die Herkunft nicht plausibel ist,
- die IMEI manipuliert oder nicht feststellbar ist,
- erhebliche nicht angegebene Schäden bestehen,
- das Gerät wirtschaftlich nicht sinnvoll verwertbar ist,
- oder andere berechtigte Gründe gegen einen Ankauf sprechen.
§ 10 Eigentumsübergang
Mit Abschluss des Ankaufvertrages und Übergabe des Gerätes geht das Eigentum auf die Handy-Börse Elsdorf über, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Falsche Angaben
Stellt sich nach dem Ankauf heraus, dass wesentliche Angaben des Verkäufers falsch waren oder der Verkäufer nicht verfügungsberechtigt war, gelten die gesetzlichen Rechte.
Der Verkäufer stellt die Handy-Börse Elsdorf von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
§ 12 Ankaufvertrag
Für jeden Ankauf soll ein separater Ankaufbeleg erstellt werden.
Dieser enthält insbesondere:
- Name und Anschrift des Verkäufers,
- Datum,
- Gerät,
- Modell,
- Speichergröße,
- IMEI/Seriennummer,
- Zustand,
- Ankaufpreis,
- Zahlungsart,
- Erklärung über Eigentum und rechtmäßige Herkunft,
- Bestätigung über die Datenlöschung bzw. Datenverantwortung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollte eine Bestimmung dieser Ankaufbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
