Enrico Vollmer

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Handy Werkstatt Elsdorf

1. Terminvereinbarung

Reparaturtermine können nach den auf der Internetseite angebotenen Möglichkeiten vereinbart werden.

Ein Termin reserviert grundsätzlich einen bestimmten Zeitraum für die Bearbeitung des Kundenauftrags.

2. Absage oder Verschiebung

Kann ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll der Termin möglichst frühzeitig abgesagt oder verschoben werden.

3. Nichterscheinen

Wird ein verbindlich vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 25,00 EUR berechnet werden, sofern diese bei der Terminbuchung ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Kein pauschaler Schadensersatz

Die Ausfallpauschale stellt keine pauschale Bestrafung des Kunden dar.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Der Handy Werkstatt Elsdorf bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. Wichtige Gründe

Die Ausfallpauschale wird nicht verlangt, wenn der Kunde den Termin rechtzeitig absagt oder ein wichtiger, vom Kunden nicht zu vertretender Grund für das Nichterscheinen vorliegt.

6. Terminreservierung

Die Terminvereinbarung allein bedeutet nicht zwingend, dass die Reparatur bereits begonnen wurde.

Der konkrete Reparaturauftrag wird entsprechend der vereinbarten Auftragsannahme geschlossen.

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