1. Reparaturen
Die Kosten einer Reparatur werden nach dem vereinbarten Reparaturpreis bzw. dem bestätigten Kostenvoranschlag berechnet.
Zusätzliche Arbeiten werden nur nach entsprechender Freigabe durchgeführt, soweit eine solche Freigabe erforderlich ist.
2. Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Abholung des Gerätes bzw. vor Rückversand fällig.
3. Versandaufträge
Bei Reparaturen per Versand kann die Handy Werkstatt Elsdorf die Zahlung vor Rücksendung des reparierten Gerätes verlangen.
4. Verkauf
Bei der Handy-Börse ist der Kaufpreis nach den beim jeweiligen Kauf angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Handy Werkstatt Elsdorf ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bei verkauften Waren bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Handy-Börse Elsdorf.
