1. Benachrichtigung
Nach Fertigstellung einer Reparatur wird der Kunde nach Möglichkeit über die Abholbereitschaft informiert.
2. Identifikation
Bei der Abholung kann die Handy Werkstatt Elsdorf einen geeigneten Identitätsnachweis oder den Reparaturbeleg verlangen.
3. Abholung durch Dritte
Eine Abholung durch eine andere Person ist grundsätzlich möglich, sofern der Kunde diese Person entsprechend bevollmächtigt.
Die Handy Werkstatt Elsdorf kann einen geeigneten Nachweis der Bevollmächtigung verlangen.
4. Offene Rechnung
Ein repariertes Gerät kann grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages herausgegeben werden, soweit gesetzlich zulässig.
5. Nicht abgeholte Geräte
Wird ein Gerät trotz Benachrichtigung nicht abgeholt, kann die Handy Werkstatt Elsdorf dem Kunden eine angemessene Frist zur Abholung setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist bleiben die gesetzlichen Rechte der Handy Werkstatt Elsdorf unberührt.
Eine Verwertung oder sonstige Verfügung über das Gerät erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
